Unsere Leistungen für Bauherren

Sie planen ein Gebäude zu errichten oder umzubauen?

Als Bauherr sollten Sie die Planung und Ausführung nicht ausschließlich den Architekten und Baufirmen überlassen. Das Baugeschehen weist eine derart hohe Komplexität auf, dass Architekten und Baufirmen sich oft im Alltagsgeschehen nicht auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Technik halten können.

Wir sehen unsere Aufgabe darin, den Bauherrn zu beraten und ihn über den aktuellen Stand der Vorschriften und der Technik zu informieren. Wir überprüfen die Planung und führen, falls gewünscht, Baubegehungen durch, bei denen die Bauausführung auf Einhaltung der Vorschriften überprüft wird.

Nur wenn die Planung den Vorschiften entspricht und die Bauausführung konsequent überwacht wird, können schon von Baubeginn an, Baumängel und Bauschäden vermieden werden.

 

An Ihrer Baustelle sind schon vor Fertigstellung, Baumängel und Bauschäden festzustellen?

Wir untersuchen für Sie die Bausubstanz und analysieren den Bauzustand. Wir stellen fest, ob tatsächlich Mängel oder Schäden an der Bausubstanz vorliegen. Wir helfen Ihnen bei der fachlich richtigen Formulierung von Mängelrügen. Auf Wunsch können die Ergebnisse der Untersuchung und Analyse der Bausubstanz auch in Form eines juristisch verwertbaren Gutachtens zusammen-gestellt werden.

 

Sie wollen Regressansprüche der Nachbarschaft vermeiden?

Sie haften, wenn durch Ihre Baumaßnahme die Nachbarbebauung beeinträchtigt wird. Um zu verhindern, dass die Nachbarschaft Ihnen bereits bestehende Schäden anlastet, sollten Sie eine Dokumentation des Zustandes der Nachbarbebauung durchführen lassen.

Wir führen für Sie die erforderlichen Baubegehungen durch und dokumentieren den Zustand der Nachbarbebauung - auf Wunsch auch in Form eines Gutachtens. So haben Sie ein Beweismittel zur Hand mit dem Sie unberechtigten Regressforderungen effektiv entgegenwirken können.

 

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ARD - Plusminus vom 19.04.2011 rät (©NDR Arne Hell):

 

Baustelle regelmäßig kontrollieren
Während der einzelnen Bauphasen sollten Bauherren die Baustelle immer wieder kontrollieren lassen, und zwar ausdrücklich nicht nur von einem Bauleiter, sondern auch von einem unabhängigen Berater oder Sachverständigen. Dann können Mängel immer direkt schriftlich angemahnt werden, und der Bauherr ist auf der sicheren Seite, falls es hinterher zu einem Rechtsstreit kommt.

Quelle: http://www.daserste.de/plusminus

Mitglied der Technischen Akademie Südwest e.V.

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