Unsere Leistungen für Anwaltskanzleien

Sie wollen eine präventive Bauprozesslenkung anwenden?

Da gerichtliche Sachverständige sich, gemäß ZPO, ausschließlich zu den gestellten Beweisfragen äußern dürfen, kann das Ergebnis einer Sachverständigenbewertung maßgeblich durch die Fragestellung beeinflusst werden. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit, die Antworten eines gerichtlichen Sachverständigen zu steuern und somit auch auf die Entscheidung eines Gerichts Einfluss zu nehmen. Voraussetzung hierfür jedoch ist, dass der Fragesteller eine, dem gerichtlichen Sachverständigen ebenbürtige, Sachkunde und Sprache besitzt, um die Antworten des gerichtlichen Sachverständigen voraussehen zu können.

 

Nutzen Sie als Anwalt diese Möglichkeit um die Interessen Ihrer Mandanten durchzusetzen. Ziehen Sie deshalb, noch vor Einreichung der Beweisfragen, einen privat beauftragten Sachverständigen hinzu, der die erforderliche Sachkunde besitzt und Sie bei der Formulierung der Beweisfragen so unterstützt, dass der gerichtliche Sachverständige in seiner Bewertung im Sinne Ihrer Mandantschaft gelenkt wird. Qualifizieren Sie so Ihren Privatvortrag durch zielgerichtet formulierte Beweisfragen. Da die Kosten für die Beauftragung eines privaten Sachverständigen im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO erstattungsfähig sein können, ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen zur präventiven Bauprozesslenkung deshalb immer sinnvoll und empfehlenswert.

 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und profitieren Sie von unserer Kompetenz zur Formulierung Ihrer Beweisfragen.

 

Ihr Mandant will Bauschäden oder Baumängel geltend machen?

Wir untersuchen für Sie die Bausubstanz und analysieren den Bauzustand nach den geltenden Vorschriften. Die Ergebnisse stellen wir in einem Privatgutachten zusammen und erläutern es auch vor Gericht als sachverständiger Zeuge.

 

Ihr Mandant wird beschuldigt Bauschäden oder Baumängel verursacht zu haben?

Wir analysieren für Sie bereits bestehende Gutachten der Gegenpartei und stellen hierin enthaltene fachliche Fehler fest.  Auf Wunsch erstellen wir für Sie auch ein Gegengutachten und erläutern es vor Gericht als sachverständiger Zeuge.

 

 

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